Brandenburger Tor am 23. März 2017. Bild: Hans Jürgen/CC BY-ND-2.0

In Berlin wurde nach einem Terroranschlag wieder das Brandenburger Tor angestrahlt. Das kam mal wieder nicht so gut an

Kopfschütteln hat in Berlin einmal mehr die Entscheidung des rot-rot-grünen Senats provoziert, das Brandenburger Tor nach dem jüngsten Terroranschlag in London in den Farben des Union Jack anzuleuchten.

In Reaktion auf das Attentat, bei dem am Samstag vor einer Woche auf der London Bridge und in einem nahen Viertel sieben Menschen getötet und Dutzende weitere verletzt worden, wurde das Berliner Wahrzeichen erneut mit der britischen Fahne angestrahlt. Das Problem: Nach dem folgenschwereren Anschlag zuvor in Manchester blieb es am Pariser Platz in Berlin dunkel. Die illuminierende Symbolpolitik sorgt damit weiter für Debatten.

Der Senat verteidigte das selektive Gedenken mit Verweis auf eine neu festgelegte Regel: Gedacht würde mit einer Projektion am Brandenburger Tor nur den Opfern jener Anschläge, die in Partnerstädten der deutschen Kapitale begangen werden. Bei einem so hochemotionalen Thema wie Terrorismus eine schwierige Herangehensweise, wie ein rascher Blick in die Kommentarforen der Hauptstadtpresse zeigt.

“Afghanistan und Ägypten (Kopten) sind halt auch aus Stadtmarketing-Sicht vollkommen
uninteressant”, schreibt User Berlin-Mac beim “Tagesspiegel”. “Da kommen doch sowieso keine Berlin-Touristen her.” “Eine bodenlose Unverschämtheit, die Opfer dieser Verbrechen zu unterteilen”, meint Peter B. bei der “Welt”. Berlin sei in erster Linie Hauptstadt Deutschlands und müsse daher die Anteilnahme des gesamten Staates zum Ausdruck bringen.

Schon nach dem Terroranschlag in der U-Bahn im russischen St. Petersburg hatte das symbolische Gedenken am Brandenburger Tor für Ärger gesorgt, weil der Berliner Senat eine Illumination des Wahrzeichens in den russischen Nationalfarben ablehnte. Ein Sprecher des Berliner Senats bestätigte die Entscheidung damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zur Begründung führte der Mann an, St. Petersburg gehöre nicht zum Kreis der Partnerstädte von Berlin. Ausnahmen würden nach einer neuen Regelung nur in speziellen Fällen gemacht.

Die Entscheidung rief im Netz und bei politischen Akteuren teils heftige Kritik hervor. Hintergrund der Affäre ist auch, dass das Berliner Wahrzeichen nach den Anschlägen in Paris, Brüssel, London, Istanbul und Jerusalem in den Farben der jeweiligen Landesfahnen angestrahlt worden war. Nach einem blutigen Anschlag auf einen Club im US-amerikanischen Orlando, der mehrheitlich von Homosexuellen besucht wird, ließ der Berliner Senat das Brandenburger Tor in den Farben der Regenbogenfahne anstrahlen, dem Symbol der internationalen Schwulenbewegung. Nach einem Terroranschlag in Nizza wurde die französische Botschaft in der Berliner Wilhelmstraße in den Farben der Trikolore beleuchtet.

Das Dilemma scheint auch mit der neuen Regelung nicht gelöst. Gut kam die Beleuchtung jedenfalls nach Meinung der Netzcommunity nicht an. Denn wie es der Berliner Senat auch dreht, am Brechtschen Urteil wird seine Symbolpolitik immer scheitern: “Denn die einen sind im Dunkeln; und die andern sind im Licht; und man siehet die im Lichte; die im Dunkeln sieht man nicht.”

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