Der umstrittene Bundestrojaner erweist sich nach Recherchen der Tageszeitung ?Die Welt? als unzureichendes Mittel der Verbrechensbekämpfung.

Laut einer Meldung der Tageszeitung ?Die Welt? ist der sogenannte Bundestrojaner, ein Programm zur Überwachung der Online-Kommunikation, kaum praxistauglich. Die mit hohem Aufwand entwickelte Software kann demnach nur Skype-Telefonate abhören ? und auch nur auf Windows-Computern.

Der sogenannte Bundestrojaner, ein getarntes Programm zur Ausspähung der Online-Kommunikation zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung, hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) aus dem Jahr 2008 darf der sogenannte Staatstrojaner lediglich unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden, zum Beispiel wenn Leib und Leben von Personen, der Bestand des Staates oder die Existenzgrundlagen der Bürger bedroht seien.

Außerdem dürfe das Programm lediglich zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also dem Abhören von Online-Telefonaten auf dem jeweiligen Rechner vor der Verschlüsselung, eingesetzt werden. Dazu wird die Software getarnt auf dem Zielcomputer installiert und kann dort Gespräche sowie Chats aufzeichnen.

2011 wies der Chaos Computer Club allerdings nach, dass die bis dahin entwickelte Bundestrojaner-Software diese vom Verfassungsgericht zugestandenen Möglichkeiten weit übertraf. Mit dem Programm war es möglich, den Computer, auf dem es installiert wurde, quasi fernzusteuern, Screenshots anzufertigen sowie nach Bedarf weitere Funktionen nachzuladen.

Das Programm war aber nicht nur aus juristischer Sicht fragwürdig. Auch die Implementierung war schlampig, so war die Verschlüsselung der aufgenommenen Screenshots und Audiodateien derart inkompetent umgesetzt, dass sie letztlich nutzlos wurde.

Aber auch im zweiten Anlauf weist der sogenannte Bundestrojaner laut ?Welt? deutliche Defizite auf. Die Spähsoftware,die am 22. Februar offiziell vom Bundesinnenministerium zum Einsatz freigegeben worden war, scheint sich zwar auf die vom BVG vorgegebene Funktionalität zu beschränken. Allerdings kann der Trojaner, so das Blatt, lediglich Internet-Telefonate abhören, die über die Voice-over-IP-Software Skype geführt werden ? und das auch nur auf Windows-Rechnern.

Auf Smartphones oder Tablets oder PCs mit einem anderen Betriebssystem als Windows kann das Überwachungsprogramm also nicht eingesetzt werden, schreibt die ?Welt?. Da sich Terrorgruppen und organisierte Verbrecherbanden inzwischen per Whatsapp oder über andere mobile Messaging-Programme austauschen, greifen die Fähigkeiten des Bundestrojaners ins Leere.

Der neue Bundestrojaner soll kommen

Überwachungssoftware

22.02.16 – Bald soll der Staat wieder in die Rechner verdächtiger Bürger eindringen und deren Telekommunikation überwachen können. Das Bundesinnenministerium hat in einer Peessekonferenz bekannt gegeben, dass ein vom Bundeskriminalamt entwickelter Bundestrojaner seine Einsatzgenehmigung bekommt. lesen…

Cyber-Erpresser nehmen kritische Infrastrukturen ins Visier

Ransomware

08.03.16 – Das amerikanische Institute for Critical Infrastructure Technology (ICIT) hat seinen Ransomware-Bericht veröffentlicht. Der Trend, dass Erpresser kritische IT-Infrastrukturen wie etwa Kliniken in Geiselhaft nehmen, nimmt zu. Auch das IoT könnte in das Fadenkreuz der Malware-Erpresser geraten. lesen…

Zehn Tipps für mehr IT-Sicherheit

Industrie 4.0

29.02.16 – Besonders bei der Einführung von Industrie 4.0 gilt es für Unternehmen, ihre Datennetze vor Angriffen von außen zu schützen. Durch passive Scans und effektives Vulnerability-Management lässt sich dies oft verhindern. Wir zeigen Ihnen, wie das geht. lesen…

Wichtiger Artikel